Online-Vortragsreihe der DFPP vom 09. Februar bis 2. März 2023

Nach der erfolgreichen Erstauflage der DFPP Online-Vortragsreihe 2021 wollen wir wieder mit einem vielfältigen Programm an vier Terminen im Februar und März 2023 Einblicke in verschiedene Bereiche der psychiatrischen Pflege ermöglichen. Mit interessanten Referent*innen beleuchten wir die Möglichkeiten der Ersten Hilfe für psychische Gesundheit, geben Einblicke in die Rolle der Pflegespezialisten in der Psychiatrie in den Niederlanden, lernen mehr in

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Kommunikation mit Mund-Nasen-Schutz und Abstand

Auch im neuen Jahr wird uns das Einhalten von Hygieneregeln noch länger begleiten. Gerne stellen wir Ihnen einige Überlegungen und praktische Tipps zum Thema Kommunikation und MNS in der psychiatrischen Arbeit vor. Präsidiumsmitglied und Regio-Gruppenkoordinator Gernot Wienand hat diese Tipps für Pflegefachpersonen zusammengestellt. Die 10 praktischen Tipps für die Kommunikation mit Mund-Nasen-Schutz und Abstand finden Sie hier.

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SAVE THE DATE – Jahrestagung 2021

Neues Datum – Neues Glück! Wie Sie alle wissen, verändert sich die COVID-19-Situation rasch und unvorhersehbar daher haben wir vorsorglich die DFPP Jahrestagung auf den 17./18. Juni 2021 verschoben. Die Veranstaltung wird als Präsenzveranstaltung geplant, jedoch hält sich das Organisationsteam die Möglichkeit offen die Tagung als Online-Format anzubieten. Wir werden Sie rechtzeitig über entsprechende Maßnahmen und Änderungen informieren. Das Programm

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DFPP begrüßt aktuelle Studie zum Personalbedarf in der Pflege

Im Auftrag der Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK) wurde 2019 eine Studie zum Personalbedarf der Pflege in unterschiedlichen Settings der Erwachsenenpsychiatrie und Psychosomatik (PPR-PP-Studie) durchgeführt. Diese Studie ist nun publiziert und auf der Homepage der BFLK verfügbar. Die DFPP begrüßt diese Studie ausdrücklich. Die aktuell gültige Personalbemessungsrichtlinie (PPP-RL) stellt nur eine Übergangslösung dar. Deshalb ist es sehr wichtig,

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Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Fixierungen

Am 24. Juli 2018 urteilte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass eine 5-Punkt- und 7-Punkt-Fixierung dem Richtervorbehalt unterliegt. Zudem wird nun auch Bayern dazu verpflichtet, während der Fixierung eine Eins-zu-eins-Betreuung der betroffenen Person durch Fachpersonen durchzuführen. Die Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege (DFPP e.V.) begrüßt diese Entscheidung, da sie nicht nur den Artikel 2 des Grundgesetzesder Bundesrepublik Deutschland auf Unverletzlichkeit der Freiheit der

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“Psychiatrische Pflege” in der S3-Leitlinie

In der S3-Leitline “Psychosoziale Therapien” findet sich eine kurze Beschreibung der Aufgaben und Ziele sowie der Rolle der psychiatrischen Pflege in der Versorung. Außerdem gehen die Autoren der DFPP auf die empirische Wirksamkeit von Interventionen der psychiatrischen Pflege ein. Unser Statement bezieht sich auf die Ambulante Psychiatrische Pflege: Ambulante Psychiatrische Pflege (APP) ist geeignet, den breiten und oft wechselnden Hilfebedarfen

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Gemeinsames Eckpunktepapier zur Stationsäquivalenten Behandlung (StäB)

Die Psychiatrieverbände fordern die Weiterentwicklung von StäB. Aufsuchende Angebote im Lebensumfeld durch ambulante Leistungserbringer reduzieren stationäre Behandlungen und erhöhen die Lebensqualität von psychisch erkrankten Menschen und ihren Angehörigen. Das neue Angebot der Stationsäquivalenten Behandlung (StäB) erlaubt es nun auch allen Krankenhäusern mit Pflichtversorgung, Behandlung im Lebensumfeld anzubieten. Für den effektiven Einsatz der neuen Möglichkeiten haben die unterzeichnenden Fachgesellschaften und Verbände

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Verantwortung in der Psychiatrischen Pflege

Die Pflege ist nach Anzahl der Akteure wohl die größte Dienstleisterin im Gesundheitswesen, gleichzeitig gibt es immer wieder Unklarheiten oder Konflikte, wenn es um die Benennung ihrer Aufgaben und Kompetenzen geht. In dieser Stellungnahme versuchen wir konkretisieren, an welchen Stellen und wie die Pflege eine „verlässliche Hilfe bei psychischen Erkrankungen“ ist, wo sie es sein könnte und was erforderliche Bedingungen

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Das PsychVVG und seine Nachweispflicht

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) am 10. November 2016 durch den Deutschen Bundestag wurde nicht nur die Personalausstattung in der stationären Psychiatrie geregelt, sondern auch die Nachweisverpflichtung der Krankenhäuser gegenüber den Vertragsparteien und dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) über den Einsatz von therapeutischen Mitarbeiterinnen

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