Das PsychVVG und seine Nachweispflicht

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) am 10. November 2016 durch den Deutschen Bundestag wurde nicht nur die Personalausstattung in der stationären Psychiatrie geregelt, sondern auch die Nachweisverpflichtung der Krankenhäuser gegenüber den Vertragsparteien und dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) über den Einsatz von therapeutischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab 2017 beschlossen (Bundesgesetzblatt, 2016).

Dieser Stellungnahme setzt sich insbesondere mit der Frage des Nachweises der Personalstellen nach Psych-­‐PV in der Erwachsenenpsychiatrie auseinander und geht der Frage nach, wie eine Personalausstattung nach Psych-­‐PV zu berechnen ist.

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