“Psychiatrische Pflege” in der S3-Leitlinie

In der S3-Leitline “Psychosoziale Therapien” findet sich eine kurze Beschreibung der Aufgaben und Ziele sowie der Rolle der psychiatrischen Pflege in der Versorung. Außerdem gehen die Autoren der DFPP auf die empirische Wirksamkeit von Interventionen der psychiatrischen Pflege ein.

Unser Statement bezieht sich auf die Ambulante Psychiatrische Pflege:

Ambulante Psychiatrische Pflege (APP) ist geeignet, den breiten und oft wechselnden Hilfebedarfen von Menschen mit schweren psychischen Störungen und ihren Angehörigen im direkten Lebensumfeld mit einer großen Vielfalt wirksamer Interventionen zu begegnen. APP soll als Hilfe in Krisenzeiten, als mittel- und längerfristige Unterstützung bei Funktionseinschränkungen, zur Herstellung/Förderung von Selbst- und Krankheitsmanagement sowie zur Förderung individueller Recovery-Prozesse verordnet werden. Da der Hilfebedarf nicht von der Diagnose abhängt, darf APP sich nicht auf definierte Diagnosegruppen beschränken.

Den vollständigen Text aus der Leitlinie finden sie hier.