Offener Brief an Bundesforschungsministerin Anja Karliczek

Die DFPP unterstützt die Bestrebungen zur Gründung eines Deutschen Zentrums für Psychische Gesundheit. Gleichzeitig möchten wir darauf hinweisen, dass für die Planung eines solchen Zentrums unbedingt der Mehrdimensionalität psychischer Krankheit und damit der Multiprofessionalität der erforderlichen Hilfen gerecht werden muss. Vor diesem Hintergrund ist es der DFPP wichtig, dass die Psychiatrische Pflege bei der Gründung zu berücksichtigen ist. Den Brief

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Entbürokratisierung auf Kosten der Pflege

Die Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege (DFPP E.V.) nimmt Stellung zur Streichung der pflegerischen Therapieeinheiten im OPS-Katalog 2019. Am 24.10.2018 wurde die endgültige Fassung der Version 2019 des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) durch das DIMDI veröffentlicht. Diese sieht die Streichung der Kodes zur Anrechnung von Therapieeinheiten (TE) vor, die von Pflegefachpersonen und im Rahmen einer Gruppentherapie von Spezialtherapeuten im Bereich der

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Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Fixierungen

Am 24. Juli 2018 urteilte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass eine 5-Punkt- und 7-Punkt-Fixierung dem Richtervorbehalt unterliegt. Zudem wird nun auch Bayern dazu verpflichtet, während der Fixierung eine Eins-zu-eins-Betreuung der betroffenen Person durch Fachpersonen durchzuführen. Die Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege (DFPP e.V.) begrüßt diese Entscheidung, da sie nicht nur den Artikel 2 des Grundgesetzesder Bundesrepublik Deutschland auf Unverletzlichkeit der Freiheit der

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Pflegeberufekammer ist notwendig

Gemeinsam mit nahezu allen Organisationen beruflich Pflegender hatte die DFPP e.V. das Gesetzesvorhaben der Errichtung einer Pflegekammer in Schleswig-Holsteinisch als dringlich notwendigen und überfälligen Schritt begrüßt; gemeinsam mit nahezu allen Organisationen beruflich Pflegender setzen wir uns für die Verkammerung der Pflege in anderen Bundesländern sowie für die Gründung einer Bundespflegekammer ein. Unsere Forderung zur Einrichtung einer Pflegeberufekammer lesen Sie hier.

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Das PsychVVG und seine Nachweispflicht

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) am 10. November 2016 durch den Deutschen Bundestag wurde nicht nur die Personalausstattung in der stationären Psychiatrie geregelt, sondern auch die Nachweisverpflichtung der Krankenhäuser gegenüber den Vertragsparteien und dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) über den Einsatz von therapeutischen Mitarbeiterinnen

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Positionspapier zur Qualifizierung in der Psychiatrischen Pflege

Positionspapier: „Qualifizierte psychiatrische Pflege als verpflichtende Größe führt zu einer verbesserten Patientenversorgung” Die DFPP und BAPP sprechen sich für eine Verpflichtung zur Qualität aus,indem unterschiedliche Qualifikationsniveaus in der psychiatrischen Pflege qualitativ und quantitativ definiert und festgeschrieben werden. Die DFPP und BAPP warnen vor dem Hintergrund der steigenden Inanspruchnahme psychiatrischer Versorgungsleistungen, einer komplexer werdenden Versorgungssituation und dem demographischen Wandel dringend davor,

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