Gemeinsames Statement Richtlinie Personal G-BA

Krankenkassen blockieren zeitgemäße Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik An die neue Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu Personalmindestvorgaben in Psychiatrie und Psychosomatik haben Patienten, Angehörige und alle in der Versorgung Tätigen hohe Erwartungen geknüpft: Die Sicherstellung einer zeitgemäßen Personalausstattung als Grundlage für eine leitliniengerechte Krankenhausversorgung. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV) hat nun im laufenden Stellungnahmeverfahren seine Position veröffentlicht: Sie

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Stellungnahme zur Weiterentwicklung der Versorgung

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) lädt psychiatrische Verbände zu einem Dialog zur Weiterentwicklung der Hilfen für psychisch erkrankte Menschen ein. Ziel des Dialoges ist eine Standortbestimmung, die Verständigung über Entwicklungsbedarfe und die Formulierung von Handlungsempfehlungen für eine personenzentrierte Versorgung. Dorothea Sauter wurde vom BMG als Expertin in die „Dialoggruppe“ berufen, dies ist das zentrale Gremium mit 30 ständigen Mitgliedern. Im

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Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Fixierungen

Am 24. Juli 2018 urteilte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass eine 5-Punkt- und 7-Punkt-Fixierung dem Richtervorbehalt unterliegt. Zudem wird nun auch Bayern dazu verpflichtet, während der Fixierung eine Eins-zu-eins-Betreuung der betroffenen Person durch Fachpersonen durchzuführen. Die Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege (DFPP e.V.) begrüßt diese Entscheidung, da sie nicht nur den Artikel 2 des Grundgesetzesder Bundesrepublik Deutschland auf Unverletzlichkeit der Freiheit der

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Gemeinsames Eckpunktepapier zur Stationsäquivalenten Behandlung (StäB)

Die Psychiatrieverbände fordern die Weiterentwicklung von StäB. Aufsuchende Angebote im Lebensumfeld durch ambulante Leistungserbringer reduzieren stationäre Behandlungen und erhöhen die Lebensqualität von psychisch erkrankten Menschen und ihren Angehörigen. Das neue Angebot der Stationsäquivalenten Behandlung (StäB) erlaubt es nun auch allen Krankenhäusern mit Pflichtversorgung, Behandlung im Lebensumfeld anzubieten. Für den effektiven Einsatz der neuen Möglichkeiten haben die unterzeichnenden Fachgesellschaften und Verbände

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“Münchner Erklärung” im Verbändedialog

Der Verbändedialog Psychiatrische Pflege ist ein Zusammenschluss der führenden Fachverbände und Vertretungen der professionellen psychiatrischen Pflege. In seiner “Münchner Erklärung” fordert der Verbändedialog der Psychiatrischen Pflegeverbände die Entscheidungsträger auf Landes- und Bundesebene auf, die wissenschaftliche Bildung und Stärkung der professionellen Psychiatrischen Pflege zu unterstützen und die erforderlichen Gesetzgebungen voranzutreiben. Zudem erwarten wir, dass die maßgeblichen psychiatrischen Pflegeverbände an der Ausgestaltung

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Positionspapier zur Qualifizierung in der Psychiatrischen Pflege

Positionspapier: „Qualifizierte psychiatrische Pflege als verpflichtende Größe führt zu einer verbesserten Patientenversorgung” Die DFPP und BAPP sprechen sich für eine Verpflichtung zur Qualität aus,indem unterschiedliche Qualifikationsniveaus in der psychiatrischen Pflege qualitativ und quantitativ definiert und festgeschrieben werden. Die DFPP und BAPP warnen vor dem Hintergrund der steigenden Inanspruchnahme psychiatrischer Versorgungsleistungen, einer komplexer werdenden Versorgungssituation und dem demographischen Wandel dringend davor,

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