Stellungnahme zur Richtlinie Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik

Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 19. September 2019 die Richtlinie über die Ausstattung der stationären Einrichtung der Psychiatrie und Psychosomatik mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Personals gemäß § 136a Absatz 2 Satz 1 SGB 5 (Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik – Richtlinie PPP-RL) beschlossen.

Die Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege (DFPP e.V.) begrüßt, dass mit der Richtlinie eine verbindliche Personalbesetzung vorgegeben ist, die eingehalten werden muss. Die DFPP ist sehr enttäuscht, dass Mindestvorgaben im Sinne einzuhaltender Untergrenzen beschrieben wurden.

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