Ambulante psychiatrische Pflege während der CoViD-19-Pandemie gewährleisten

Brandbrief von BAPP, DFPP und Dachverband Gemeindepsychiatrie

Die Ausbreitung der CoViD-19-Pandemie und alle damit verbundenen Regelungen und Praktiken psychiatrischer Leistungserbringer sowie die aktuellen Distanz- und Kontaktregeln verändern die Lebenssituation und Bedürftigkeit von Menschen mit psychischen Krankheiten. Krankenhauspatienten wurden nach Hause entlassen; Werkstätten und Tageskliniken sowie sehr viele weitere SGB-V-Leistungen und komplementäre Angebote sind nicht verfügbar. Selbst psychiatrische Kliniken nehmen Patienten nur noch auf sofern die Krankenbehandlung nicht aufschiebbar und absolut alternativlos ist. Demzufolge verbleiben immer mehr schwerst psychisch erkrankte Menschen allein und/oder mit der Familie in der eigenen Häuslichkeit. Konflikte und Krisen häufen sich, auch durch die Ausgangsbeschränkungen. Gerade jetzt sind die niedrigschwelligen und lebensweltorientierte Hilfen der ambulanten Leistungsanbieter dringlicher denn je.

  • Angesichts der hohen Dringlichkeit für Hilfe und Beratung ist absolut untragbar, dass ambulante psychiatrische Pflege diesen Personen nicht flächendeckend und unkompliziert telefonische Hilfen oder Videoberatung anbieten kann.
  • Im Interesse schwerkranker Menschen in prekären Krisensituationen fordern wir alle Personen mit Entscheidungsbefugnissen in ihrem Handlungsbereich auf Sorge zu tragen, dass ambulante psychiatrische Pflege umgehend und ohne Hürden telemedizinische Angebote durchführen kann.

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