Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Fixierungen
Am 24. Juli 2018 urteilte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass eine 5-Punkt- und 7-Punkt-Fixierung dem Richtervorbehalt unterliegt. Zudem wird nun auch Bayern dazu verpflichtet, während der Fixierung eine Eins-zu-eins-Betreuung der betroffenen Person durch Fachpersonen durchzuführen.
Die Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege (DFPP e.V.) begrüßt diese Entscheidung, da sie nicht nur den Artikel 2 des Grundgesetzesder Bundesrepublik Deutschland auf Unverletzlichkeit der Freiheit der Person betont, sondern auch die Rechtssicherheit von Patienten stärkt und die besonderen Gesundheitsgefahren bei einer Fixierung anerkennt.
Unsere ausführliche Stellungnahme findne sie hier.