Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Fixierungen

Am 24. Juli 2018 urteilte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass eine 5-Punkt- und 7-Punkt-Fixierung dem Richtervorbehalt unterliegt. Zudem wird nun auch Bayern dazu verpflichtet, während der Fixierung eine Eins-zu-eins-Betreuung der betroffenen Person durch Fachpersonen durchzuführen. Die Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege (DFPP e.V.) begrüßt diese Entscheidung, da sie nicht nur den Artikel 2 des Grundgesetzesder Bundesrepublik Deutschland auf Unverletzlichkeit der Freiheit der

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