Pflegekompetenzgesetz

Am 19. Dezember 2023 hat das Bundesministerium für Gesundheit zusammen mit dem Präsidenten der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt und der Präsidentin des Deutschen Pflegerats Christine Vogler, die vorläufigen Eckpunkte eines Gesetzes zur Reform der Pflegekompetenz vorgelegt.

Das Kurzpapier: Vorläufige Eckpunkte Pflegekompetenzgesetz finden Sie hier.  

Dorothea Sauter, Präsidentin der DFPP, sagt dazu: „So kurz vor Weihnachten verschickt, fühlt sich der Text wie ein Weihnachtsgeschenk an. Nicht nur, dass von „PflegefachPERSONEN“ gesprochen wird, und nicht wie sonst von Pflegefachkräften, erwärmt mein Herz zur Winterzeit. Inhaltlich sind viele sehr begrüßenswerte Überlegungen formuliert; darunter viele langjährige Forderungen der DFPP und anderer Verbände. Endlich werden die Potenziale von Pflege für die Gesundheitsversorgung im BMG erkannt und benannt, endlich wird Kompetenzerweiterung der Pflege mit pflegerischen Bildungsgraden in Verbindung gesetzt. Natürlich gibt es auch Wünsche an das Papier, z.B., dass man bei der Festschreibung von Kompetenzen auch an psychische Gesundheit denken muss. Oder dass die (möglichen) Präventionsaufgaben von Pflege noch fehlen. Oder dass natürlich die Pflegefachpersonen die (psychiatrische) häusliche Krankenpflege verordnen soll und nicht andere Berufsgruppen. Oder dass die Bereiche der erweiterten Befugnisse – Wunden, Diabetes, Demenz – im Laufe der Zeit um weitere Themen ergänzt werden müssen. Aber erstmal sind wir alle dankbar für das neue Denken und den großen Wurf. Damit kommt zu den guten Wünschen fürs Neue Jahr also auch der, dass die Pflegekompetenzreform ohne große Abstriche auf den Weg kommt und dann auch zügig realisiert werden kann.“