Die Chance für ein Suizidpräventionsgesetz nutzen
Gesetzliche Neuregelung der Suizidassistenz notwendig Das Bundesverfassungsgericht hatte am 26.02.2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) für nichtig erklärt. Ein Versuch einer Neuregelung scheiterte am 06.07.2023 im Bundestag (Link Bundestag). Damit bleibt Suizidassistenz in Deutschland weiterhin ohne gesetzliche Regelung. Aus Sicht der Deutschen Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege und anderer Verbände ist das stattgefundene Verfahren kritisch zu betrachten,
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