Vorbehaltsaufgaben in der psychiatrischen Pflege

Vorbehaltsaufgaben in der psychiatrischen Pflege: Positionen und Forderungen der DFPP

Am 01.01.2020 trat das Pflegeberufegesetz (PflBG) in Kraft. Mit der Festlegung der erstmals im Gesetz genannten Vorbehaltsaufgaben stärkt der Gesetzgeber den Schutz der Bevölkerung vor unsachgemäßer Pflege und den Pflegeberuf als eigenständige Profession.

Das PflBG setzt unter anderem die Anwendung des Pflegeprozesses unter Vorbehalt und hat dadurch hohe Bedeutung für die psychiatrische Pflegepraxis, deren Handeln durch den Pflege – und Beziehungsprozess strukturiert und transparent wird.

Die Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege (DFPP e.V.) betont mit dem beiliegenden Positionspapier die Relevanz der Vorbehaltsaufgaben in der der psychiatrischen Pflege und stellt Forderungen bezüglich der Realisierung und der Weiterentwicklung.

Die DFPP freut sich über die Weitergabe wie auch über Rückmeldungen zu diesem Positionspapier.

Das Positionspapier finden Sie hier.