Freiheitsentziehende Maßnahmen
Freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Akutpsychiatrie
Eine Praxisempfehlung „Zum Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der akutpsychiatrischen stationären Versorgung“
In einem mehrmonatigen Konsensus-Prozess hat die DFPP und die AG „State of the Art“ die Stellungnahme zum Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der akutpsychiatrischen stationären Versorgung erarbeitet und am 9.5.2016 veröffentlicht. Maßgeblich beteiligt waren u.a. Bruno Hemkendreis, Sven Keitel, Dr. Elke Prestin, Dorothea Sauter, Sabine Schiel, Stefan Scheydt, Claus Staudter und Gernot Walter. Die Entwürfe wurden in der AG State of the Art vertiefend diskutiert, vom DFPP-Präsidium konsentiert und vom Vorstand freigegeben.
Im Vorwort schreiben die Verfasser: „Freiheitsentziehende Maßnahmen sind Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte des Patienten. Psychiatrische Pflege versteht sich als Unterstützerin der Persönlichkeitsrechte psychisch erkrankter Menschen. Daher ist die Anwendung von „Freiheitsentziehenden Maßnahmen“ kein erklärtes Ziel, sondern ein Zugeständnis an die Realität definierter Krisensituationen (Fremd-/Eigengefährdung) im psychiatrischen Pflegealltag, wenn für die Lösung einer gegenwärtigen Krisensituation nach Ausschöpfung aller methodischen und strukturellen Möglichkeiten keine andere Option zur Verfügung steht. Psychiatrische Pflege verpflichtet sich zur Prävention auf allen Stufen und auf allen Ebenen.
Die Praxisempfehlung finden Sie hier.